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Was wird angeboten?

Einzelgespräche

Paargespräche

Gruppen

Online-Beratung über Video (RED)

 

Was für Methoden werden verwendet?

Verhaltenstherapie, Hypnose, Akzeptanz- und Commitment- Therapie, Achtsamkeit, Entspannungsübungen und Meditation

 

Mit was für Themen beschäftigen sich die Angebote?

 

Hilfe bei:

  • Innerer oder motorischer Unruhe, Nervosität
  • Lebenskrisen
  • Stress
  • Depression
  • Burnout
  • Ängsten
  • Zwängen
  • Trauer, Trennung
  • Schmerzen
  • Schlafstörungen
  • Essstörungen
  • Übergewicht, Adipositas
  • Borderline und andere Persönlichkeitsstörungen
  • Traumafolgestörungen
  • Raucherentwöhnung
  • Suchtberatung
  • Geburtsvorbereitung

 

Schweigepflicht

Psychologen sind nach § 203 StGB verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung ihrer Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen zu schweigen, soweit nicht das Gesetz Ausnahmen vorsieht oder ein bedrohtes Rechtsgut überwiegt (z.b. Selbst- oder Fremdgefährdung).


Wem gegenüber gilt die Schweigepflicht?

Die Schweigepflicht von Psychologen besteht gegenüber allen nicht mit der betreffenden Person in kontaktstehenden Personen, aber auch gegenüber Familienangehörigen, Freunden und Bekannten. Ebenso besteht die Schweigepflicht von Psychologen gegenüber ihren Kollegen und Vorgesetzten.

Eine Ausnahme besteht in der Fallsupervision, bei der einzelne Fälle mit einem externen Supervisor anonymisiert (Namen und persönliche Daten werden nicht presigegeben) besprochen werden können. Der Supervisor unterliegt ebenfalls der Schweigepflicht. Die Supervision dient der Beratung durch erfahrenere Kollegen.

Für welche Bereiche gilt die Schweigepflicht?

Der Schweigepflichtsparagraph findet Anwendung im Einzel-, Paar- und Familiengespräch, bei der Arbeit mit Gruppen und im Bereich Online-Beratung. So verpflichte ich mich Ihre Daten vertraulich zu behandeln und in einem gesicherten Aktenschrank zu verwahren. Die Emails (Online-Beratung) drucke ich aus, hefte sie zur Akte und lösche sie hernach aus meinem Eingang/Papierkorb.